Hinweise zu den derzeitigen Gastflugregelungen am Hochblauen

Vorabhinweis für alle HCRB’ler: Wir vom Vorstand rechnen bei fliegbaren Bedingungen, sowie den klassischen Urlaubswochen in diesem Jahr ein stark erhöhtes Gästeaufkommen. Dies resultiert alleine schon daraus das viele Vereine im Norden nicht Fliegen dürfen (z.B. Schleppbetrieb= organisierter Vereinssport). Zudem sind viele Urlaubsfluggebiete rund um die Alpen oder im Elsass derzeit (und auf absehbare Zeit) nicht anzufahren.

Die wichtigsten Regelungen und Informationen für Gastflieger, hier nochmals kurzgefasst damit wir nicht so viele Mailanfragen beantworten müssen:

=> Bei uns können Gäste „noch“ kommen, vorausgesetzt ihr habt den B-Schein und habt ausreichend Flugroutine!

=> Der Hochblauen ist im Frühjahr stets ein stark thermisches und auch windtechnisches anspruchsvolles Fluggebiet. Die mangelnden Notlandeplätze machen daher einen erfahrenen Piloten notwendig.

=> Die allgemeinbekannten Coronaregelungen müssen aber von Jedem eingehalten werden! Am Berg ist Abstand halten zu allen Anderen einzuhalten (2m-Regel). Die Coronaregeln stehen auch zusätzlich noch auf unseren Geländetafeln, welche an allen Startplätzen angebracht sind.

=> vor dem Flug musst Du Dir ein persönliches Bild des Landeplatzes machen (dieser liegt auf einer Kuppe, die auch noch sehr thermisch sein kann)

=> Du solltest mit keiner Fahrgemeinschaft auf den Berg fahren (bzw. max. 2 Personen im Auto) und Maske ist anziehen. Wenn möglich (bei androhender Überfüllung des Parkplatzes am Landeplatz (Friedhof)) solltet Ihr im Bereich des Tennisparks Badenweiler parken. Dort ist unendlich viel Parkfläche vorhanden, und der Weg zum Gipfel ist nicht weiter.

Wichtig ist: Gästen ist kein Start auf unserem neuen OSTSTARTPLATZ gestattet. Dieser ist Clubmitgliedern vorbehalten. Grund hierfür ist die beschränkte Fluganzahl in der Genehmigung des Landeplatzes in Marzell.

Wichtige links:

Wichtige Informationen – speziell für Gastpiloten – Hängegleiter-Club Regio Blauen (hcrb.de)

https://hcrb.de/wp-content/uploads/2021/03/Geaeaende-und-Fluggebietsordnung-HCRB-Stand-04-2021.pdf

=> Eine verpflichtende Geländeeinweisung erhältst Du von einem beliebigen HCRB-Mitglied immer vor Ort. In der Regel ist immer jemand da, wenn es fliegbar ist….(wenn nicht solltest Du Dir Gedanken machen warum niemand da nicht…)

=> Wer in der CTR-Basel herumfliegt, war das letzte Mal Gast bei uns!

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